Virtueller Workshop im September 2025: Sicherheit von Maschinen und Anlagen / EU-Maschinen-Verordnung
Die Anforderungen der europäischen Maschinen-Verordnung gelten ab dem 20.1.2027. Diese Europäische Verordnung befindet sich - praktisch gesprochen - derzeit in der "Übergangszeit". In der Zeit vom Datum der Veröffentlichung (29.6.2023) bis zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung am 20.1.2027 haben Hersteller aber auch Prüfer und Instandsetzer die Möglichkeit, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.
Die Bedeutung der Maschinen-Verordnung ist groß. Aus diesem Grund findet ein weiteres Halbtages-Workshops zum Thema "Maschinen und Anlagensicherheit" im September 2025 statt. Wir arbeiten wieder einzelne Bestimmungen der Maschinen-Verordnung durch und diskutieren ihre Bedeutung für die Praxis. Dies geschieht - wie immer - auf Basis von Originaltexten der EU.
Wenn Sie beabsichtigen, am virtuellen Workshop teilzunehmen, geben Sie bitte zunächst Ihre Terminmöglichkeiten bis spätestens 27.6.2025 hier bekannt! Dies ist noch keine verbindliche Anmeldung!
Weitere Informationen finden Sie unter nachstehendem Link Download (230 kB).
Ich freue mich schon auf Ihre Teilnahme!