Müssen Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen vom Hersteller der Schaltgerätekombination auch mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden?
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 V und 1000 V Wechselstrom und Drehstrom und zwischen 75 V und 1500 V Gleichstrom müssen die Anforderungen der Niederspannungs-Richtlinie, der EMV-Richtlinie und der Produkthaftungs-Richtlinie der EU erfüllen.
Niederspannungs - Schaltgerätekombinationen für die Verwendung bei Nennspannungen von 230/400 V fallen in die Gruppe der oben genannten Betriebsmittel.
Für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen (insbesondere für Installationsverteiler für die Bedienung durch Laien) ist vom Hersteller das entsprechende EU-Konformitätsbewertungs-verfahren durchzuführen, eine EU-Konformitätserklärung auszustellen und die CE-Kennzeichnung anzubringen.
Ein wesentliches Hilfsmittel zur praktischen Durchführung dieser Verpflichtungen für Niederspannungs - Schaltgerätekombinationen stellt die Normenserie EN 61439 dar. Auch sind zu den Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit in EN 61439-1 ausführliche Angaben gemacht.
Für Installationsverteiler für die Bedienung durch Laien stehen ab der Veröffentlichung von EN 61439-3 für die Durchführung des EU-Konformitätsbewertungsverfahrens in der Norm festgelegte Methoden zur Verfügung, die, ohne zwingend auf aufwendige Prüfungen in Testlaboratorien angewiesen zu sein, zu den erforderlichen Nachweisen führen.
Damit wird es dem Hersteller auch möglich, verschiedene Ausführungen von Niederspannungs - Schaltgerätekombinationen („Bestückungsvarianten“) ohne großen labortechnischen Aufwand hinsichtlich EU-Konformität zu bewerten.
Weitere Informationen gibt es in meinem (kostenlosen) Newsletter, der drei bis viermal im Jahr erscheint. Anmeldung zum Newsletter von Alfred Mörx.
Autor: Alfred Mörx, diam-consult, 1110 Wien; E-Mail:
Aktuelle Publikationen von Alfred Mörx finden Sie auch unter: http://www.diamcons.com/diam-publish-bestellungen