Muss ich auch informative Anhänge einhalten? Die Frage wird häufig gestellt.

Viele europäische (und damit auch Österreichische) anerkannte Regeln der Technik beinhalten solche - so genannte - informative Anhänge. Sie fristen oft ein nahezu unbeachtetes Dasein, werden als Erläuterung, als "Anhängsel" der "eigentlichen" Bestimmungen gesehen.

Ganz abgesehen davon, dass Erläuterungen zu einer technischen Norm ein willkommenes Hilfsmittel zum Verständnis des Normentextes sein können und oftmals auch sind, enthalten diese informativen Anhänge auch wertvolle Hilfsmittel für die tägliche Praxis des Anwenders der Norm. Ganz abgesehen davon zählen sie auch zum "anerkannten Stand des technsichen Regelwerkes".

So auch in den informativen Anhängen der Normenserie ÖVE/ÖNORM EN 61439 (kurz: EN 61439). So zum Beispiel der Anhang AA von EN 61439-3, der eine Liste von technischen Parametern beinhaltet, die zwischen dem Hersteller und dem Anwender zum vereinbaren sind. Und zwar bevor mit der Projektierung und der nachfolgenden Herstellung der Schaltgerätekombination begonnen wird.

Diese Liste legt die technische Spezifikation des Installationsverteilers fest, z.B. hinsichtlich des Netzsystems bzw. der im Netz vorhandenen Schutzmaßnahme, an die die Schaltgerätekombination angeschlossen werden soll und viele weitere Eigenschaften. Eigenschaften, ohne die die Herstellung einer Schaltgerätekombination und deren sicherer Betrieb nicht sinnvoll stattfinden kann.

Natürlich gibt die Norm - auch das ist in dieser Liste ersichtlich - einige Mindestanforderungen vor, wie zum Beispiel die Mindestanforderung an die IK-Schutzart (Schutz gegen äußere mechanische Einwirkung) für Innenraum und Freiluftaufstellung, mit IK 05 bzw. IK 07.

Neben diesem eher technischen Blickwinkel auf die Inhalte des informativen Anhangs AA, gibt es aber noch eine andere Perspektive.

Die Vereinbarung und auch die Einhaltung von technischen Kenndaten von Schaltgerätekombinationen schafft Klarheit zwischen den Vertragspartnern. Der eine, der Anwender (der "Besteller"), weiß, was er letztendlich in Form der betriebsbereiten Schaltgerätekombination erhält. Der andere, der Hersteller der Schaltgerätekombination, weiß im Detail, was er herzustellen hat und auch was er in Form des Stücknachweises „bestätigt“.

Es entsteht, bei sorgfältiger Einhaltung der Kette: Vereinbarung mit dem Anwender gemäß Anhang AA – Projektierung – Herstellung – Stücknachweis – Konformitätsbewertung für den Hersteller auch ein, in Streitfragen hilfreicher, Nachweis über die Eigenschaften des „Betriebsmittels Schaltgerätekombination“.

Weitere Informationen zur EN 61439 gibt es auch in der Kurzfassung einer meiner Vorträge vom Herbst 2013. Download (1 MB)

 

Autor: Alfred Mörx, diam-consult, 1110 Wien; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 


 

 

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