Virtueller Workshop im März 2025: Sicherheit von Maschinen und Anlagen / EU-Maschinen-Verordnung

Die europäische Maschinen-Verordnung, deren Anforderungen ab dem 20.1.2027 gelten, befindet sich - praktisch gesprochen - derzeit in einer "Übergangszeit". In der Zeit vom Datum der Veröffentlichung (29.6.2023) bis zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung am 20.1.2027 haben die Hersteller die Möglichkeit, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.

Die Bedeutung der Maschinen-Verordnung ist groß. Aus diesem Grund findet eine weitere „aktualisierte Wiederholung“ des Halbtages-Workshops zum Thema "Sicherheit von Maschinen und Anlagen" im März 2025 statt, in dem wir wieder einzelne Bestimmungen der Maschinen-Verordnung - auf Basis von Originaltexten der EU - durcharbeiten und ihre Bedeutung für die Praxis festhalten wollen.

Wenn Sie beabsichtigen, am virtuellen Workshop teilzunehmen, geben Sie bitte zunächst Ihre Terminmöglichkeiten bis spätestens 28.2.2025 hier bekannt! Dies ist noch keine verbindliche Anmeldung!

Weitere Informationen finden Sie unter nachstehendem Link Download (230 kB).

Ich freue mich schon auf Ihre Teilnahme!

 

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