
In den letzten Jahrzehnten wurden viele Produkte [1] auf den Markt gebracht, die die CE-Kennzeichnung tragen. Ich versuche die Bedeutung dieser Kennzeichnung zu erklären; möglichst ohne schwierige Fachwörter und komplizierte Hintergrundinformationen [2].
Was bedeutet diese Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung ist ein Zeichen für die Unterstützung der Verwaltung der Europäischen Union (EU). Man kann diese Kennzeichnung als eine Art "Reisepass" für ein Produkt bezeichnen.
Die Kennzeichnung bedeutet, dass das Produkt im Europäische Wirtschaftsraum (EWR) verkauft werden darf und dass das Produkt die Mindestanforderungen an Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz erfüllt. Der Europäische Wirtschaftsraum umfasst die 27 EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein und Norwegen.
Der Grund für die Kennzeichnung liegt darin, dass die Europäische Union für bestimmte Produkte eine Kennzeichnung beschlossen hat. Diese Kennzeichnung hilft beim Austausch dieser Produkte zwischen den Mitgliedsstaaten und auch bei der Einfuhr von Produkten von Staaten außerhalb der Europäischen Union.
Die CE-Kennzeichnung hilft, dass der Austausch von Produkten in der EU funktioniert.
Was bedeutet diese Kennzeichnung nicht?
Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht, dass diese Produkte besonders hochwertig sind. Auch nicht, dass sie durch eine unabhängige Stelle geprüft wurden. Es keine Kennzeichnung, dass das Produkt in der Europäischen Union hergestellt wurde. Auch Waren aus Drittländern können dieses Zeichen tragen, wenn sie die Mindestanforderungen an Sicherheit, Gesundheit- und Umweltschutz der EU erfüllen.
Mit dieser Kennzeichnung wird kein Aussagen über die Qualität des Produkts getroffen. Auch keine Aussagen über die Kundenerwartungen. Kundenerwartungen gehen ja oft über die Anforderungen in den Rechtsvorschriften hinaus.
CE-Kennzeichnung ist Verwaltungszeichen
Die CE-Kennzeichnung ist ein „Verwaltungszeichen“. Es sagt aus, dass ein Produkt den besonderen [3] Anforderungen der Europäischen Union [4] entspricht. Ist dies nicht der Fall, darf das Produkt in der EU auch nicht in den Verkehr gebracht und auch nicht gehandelt werden.
Unterliegt ein Produkt nicht nur einer besonderen Anforderung, sondern mehreren, so darf an diesem Produkt die CE-Kennzeichnung nur dann angebracht werden, wenn es allen besonderen Anforderungen entspricht.Das ist in der Praxis häufig der Fall.
Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass sein Erzeugnis allen besonderen Anforderungen entspricht.
Die CE-Kennzeichnung richtet sich nicht an den Verbraucher, sondern an die Behörden, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrollieren.
Produkte ohne CE-Kennzeichnung
Es gibt auch Produkte, für die es innerhalb der EU keine besonderen Anforderungen gibt. (Wichtig: Das heißt nicht, dass es überhaupt keine Anforderungen an die Sicherheit für diese Produkte gibt! [5])
Diese dürfen die CE-Kennzeichnung nicht tragen.
Literaturhinweise
[1] … „Produkt“ jeden Gegenstand, der für sich allein oder in Verbindung mit anderen Gegenständen entgeltlich oder unentgeltlich — auch im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung — geliefert oder bereitgestellt wird und für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt wird, selbst wenn er nicht für diese bestimmt ist. (Definition gemäß Artikel 3 Z 1, Verordnung (EU) 2023/988 über allgemeine Produktsicherheit)
[2] … Ausführliche Informationen zu diesem Thema gibt es im Buch: Ludwar, G., Mörx, A., Elektrotechnikrecht, Praxisorientierter Kommentar; OVE, Wien 2021, ISBN 978-3-903249-14-1; https://shop.ove.at/de/product/elektrotechnikrecht-praxisorientierter-kommentar
[3] … Besondere Anforderungen werden in den EU Gesetzestexten oft als „spezifische Sicherheitsanforderungen“ bezeichnet.
[4] … Anforderungen nach der Neuen Konzeption; engl. „New Approach“
[5] … Für Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden und für die es im Rahmen des Unionsrechts keine spezifischen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte gibt, gilt jedenfalls die Produktsicherheits-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/988)
[6] … European Union, CE-Marking;
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:ce_marking
[7] … Europäischen Union, EWR
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/european-economic-area-eea.html
Autor: Alfred Mörx; E-Mail:
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