Virtuelle Workshops sind eine moderne Form des gemeinsamen Lernens, unabhängig vom geografischen Standort der Teilnehmer:innen. Dies bedeutet zunächst keine Reise- und Übernachtungskosten aber auch Ersparnis von Zeit, da die Anreise zum Veranstaltungsort entfällt.
Um welche Inhalte geht es?
Das Verständnis der gesetzlichen Grundlagen wird auch für „Techniker“ immer wichtiger. Erst auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen werden die technischen Mindestanforderungen an Maschinen deutlich sichtbar.
In den von mir geleiteten Workshops treffen wir uns derzeit intensiv zum Thema Maschinensicherheit; wir bearbeiten vor allem die Inhalte der neuen EU-Maschinenverordnung und auch die Zusammenhänge mit der Cybersicherheitsverordnung und der Verordnung Künstliche Intelligenz.
Auf diesen baut dann die Risikobeurteilung auf. Darauf dann die Auswahl der harmonisierten Normen, weiterer technischer Dokumente, Verfahren und Prüfungen, die für den Nachweis der Konformität notwendig sind. Ebenso die für die Ermittlung des „Standes der Technik“ notwendigen Recherchemaßnahmen.
Im Mittelpunkt steht immer der Originaltext der ab 20.1.2027 gültigen EU-Maschinenverordnung [1] und die bisher publizierten „offiziellen Texte“ der EU-Kommission. Wir betrachten diese Texte aus der Perspektive der Teilnehmer:innen (z. B. Hersteller, Betreiber) und stellen Querbeziehungen zu nationalen Gesetzen und Verordnungen, wie zum Beispiel dem österreichischen Arbeitnehmer:innenschutzrecht her.
Dabei geht es immer um den Blick auf die (mindestens) einzuhaltenden Anforderungen für das Inverkehrbringen und Betreiben von Maschinen und dazugehörigen Produkten; eben um das, was der Gesetzgeber fordert und das, wofür Hersteller und andere Wirtschaftsakteure, Betreiber und Arbeitgeber verantwortlich sind und haften.
Welche Ziele verfolgen wir in den Workshops?
- Verständnis der Originaltexte in „kleinen Portionen“ erreichen; die einzelnen Workshops dauern maximal 3 Stunden.
- Diskussion von Erfahrungen zwischen den Teilnehmer:innen ermöglichen
- Gemeinsame Wissensbasis schaffen; einer Basis gesicherten Wissens auf dem weiter aufgebaut werden kann
- Grundlagen für vertiefende Workshops zu Spezialthemen herstellen, wie z. B. zu den Fachgebieten Steuerungen, Betriebsanleitungen, Instandhaltung
- Zusammenhänge mit anderen gesetzlichen Regelungen der EU knüpfen, wie z. B. Cybersicherheit [2], Steuerungen, Künstliche Intelligenz [3]
Betreiber haben auch eine wichtige Funktion
Hersteller und andere Wirtschaftsakteure haben gesetzliche Verpflichtungen; eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen, die wesentliche Voraussetzungen für den sicheren Betrieb der Maschine sind.
Auch Betreiber haben Verpflichtungen, sie müssen die Betriebsanleitung einhalten und auch andere Gesetze und Verordnungen, z. B. Verpflichtungen zur Evaluierung der Arbeitsplätze an Maschinen.
In einer idealen Welt - und nur in einer solchen - kann sich der Betreiber zurücklehnen und sicher sein, dass der Hersteller (und die übrigen Wirtschaftsakteure in der Lieferkette) ihre Arbeit immer perfekt machen.
In einer realen Welt, ist die Mithilfe des qualifizierten Betreibers notwendig, und wenn nur dadurch, dass er die mithilft, die Anforderungen an die Maschine (das Lastenheft) für den Hersteller mit hinreichender technischer Genauigkeit zu formulieren. Wenn es um Fragen der Cybersicherheit geht bedeutet das, sich auch mit den Nahtstellen zu bereits vorhandener Infrastruktur zu beschäftigen; Stichwort: übergeordnete Kommunikations- und Leitsysteme.
Besonders was die Betriebsbedingungen und die Qualifikation des Personals betrifft. Er muss für die Aus- und Weiterbildung jener Personen Sorge tragen, die die Maschine als Arbeitsmittel benutzen („Maschinenbediener“).
Viele Verpflichtungen kann der Betreiber nur einhalten, wenn er auch genau darüber informiert ist, was der Hersteller zu seinem Produkt an zusätzlichen Informationen liefern muss, wozu er gesetzlich verpflichtet ist, z. B. Betriebsanleitung, Angaben zu Ersatzteilen und zu Maßnahmen der vorbeugenden Instandhaltung.
Wann findet der nächste Workshop statt?
Der nächste Workshop findet am 30.9.2025 statt. Derzeit (8.8.2025) ist noch ein Platz frei. Nähere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.
Literaturhinweise
[1] … Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates sowie der Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates vom 4.7.2023
[2] … Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)
[3] … Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
Autor: Alfred Mörx; E-Mail:
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