Im September 2024 konnte ich mit einigen Interessierten die wesentlichen Inhalte der neuen Maschinen-Verordnung der EU im Rahmen eines virtuellen Workshops durcharbeiten.
Die Diskussionen in der kleinen Gruppe, führten uns von der grundlegenden Struktur der Verordnung bis zu den neuen Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit und künstliche Intelligenz.
Die Maschinen-Verordnung, deren Anforderungen ab dem 20.1.2027 für neue und wesentlich geänderte Maschinen gelten, befindet sich - praktisch gesprochen - derzeit in einer "Übergangszeit", d. h. in der Zeit vom Datum der Veröffentlichung (29.6.2023) bis zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung am 20.1.2027 haben die Hersteller die Möglichkeit, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. Dies gilt natürlich auch für alle anderen Organisationen wie Behörden, Zertifizierer, Prüfanstalten, Normungsorganisationen, die (teilweise schon vor dem 20.1.2027) Anforderungen gemäß der Maschinen-Verordnung einhalten müssen.
Gemeinsames Lernen im virtuellen Workshopraum ist in kleinen Gruppen besonders effektiv. Kleine Gruppen ermöglichen vor allem auch den intensiven Austausch zu den Inhalten während des Workshops - von den Teilnehmern zum Leiter und umgekehrt aber auch zwischen den Teilnehmern.
Aufgrund der großen Nachfrage findet am 15.1.2025 eine „aktualisierte Wiederholung“ des Halbtages-Workshops zum Thema "Sicherheit von Maschinen und Anlagen" statt, in dem wir wieder einzelne Bestimmungen der Maschinen-Verordnung - auf Basis von Originaltexten der EU - durcharbeiten und ihre Bedeutung für die Praxis besprechen.
Falls Sie Interesse haben, finden Sie weitere Informationen und das Anmeldeformular unter nachstehendem Link Download (233 kB).
Ich freue mich schon auf Ihre Teilnahme!
Autor: Alfred Mörx; E-Mail:
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