Schon im Juni 2022 ist die letzte Ausgabe des Leitfadens der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Produktvorschriften (Niederspannungsprodukte, Maschinen, ...) nunmehr auch unter Einschluss der Anforderungen an so genannte Fulfillment-Dienstleister erschienen.
Dies deswegen, weil die EU-Verordnung aus dem Jahr 2019 [1] nun auch Fulfillment-Dienstleister [2] (manchmal auch als: Fulfilment-Dienstleister mit nur einem Buchstaben "l" geschrieben) als weitere Kategorie von Wirtschaftsakteuren umfasst.
Neben dem Leitfaden der EU-Kommission, der eine Anleitung zur Umsetzung der Bestimmungen für eine Vielzahl von Richtlinien ist, gibt es jedoch für einzelne Richtlinien, wie z. B. die Maschinenrichtlinie, weiteres umfangreiches Material, veröffentlicht einerseits von den entsprechenden Arbeitskreisen der Kommission, wie auch von anderen anerkannten Fachorganisationen in Europa. Diese gilt es ebenso zu beachten wie allfällige fachspezifische Entscheidungen der EU-Kommission.
Trotz dieser umfangreichen Dokumente, die eine wichtige "allgemeine Hilfestellung" sein sollen und auch sind, geht es im Einzelfall, bei der Herstellung von Maschinen und Anlagen, immer um die Umsetzung dieser Anforderungen in ein konkretes Produkt und/oder eine konkrete Anlage.
Diese Umsetzung muss durch kompetente, informierte und erfahrene Fachkräfte erfolgen, die - neben den notwendigen technischen Produktkenntnissen - auch die rechtlichen und normativen Grundlagen beherrschen. Die technisch-rechtlichen Zusammenhänge darf ich immer wieder in meinen praxisorientierten virtuellen Workshops mit den Teilnehmer:innen diskutieren.
Einige aus meiner Sicht für die Praxis wesentliche Inhalte aus dem "Blue Guide" habe ich schon im Jahr 2022 und 2023 in drei Fachberichten zusammengestellt. Diese können unter den nachstehend angeführten Links heruntergeladen werden:
Mörx, A., Produktbestimmungen in der EU – „Blue Guide“ – I
Mörx, A., Produktbestimmungen in der EU – „Blue Guide“ – II
Mörx, A., Produktbestimmungen in der EU – „Blue Guide“ – III
[1] ... Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011
[2] ... Fulfilment-Dienstleister bedeutet jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen anbietet: Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten, an denen sie kein Eigentumsrecht hat. Nicht zu den erfassten Dienstleistungen gehören Postdienste, Paketzustelldienste und sonstige Postdienste oder Frachtverkehrsdienstleistungen.
Autor: Alfred Mörx; E-Mail:
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