Müssen Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen vom Hersteller der Schaltgerätekombination auch mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden?
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 V und 1000 V Wechselstrom und Drehstrom und zwischen 75 V und 1500 V Gleichstrom müssen die Anforderungen der Niederspannungs-Richtlinie, der EMV-Richtlinie und der Produkthaftungs-Richtlinie der EU erfüllen.
Niederspannungs - Schaltgerätekombinationen für die Verwendung bei Nennspannungen von 230/400 V fallen in die Gruppe der oben genannten Betriebsmittel.
Für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen (insbesondere für Installationsverteiler für die Bedienung durch Laien) ist vom Hersteller das entsprechende EU-Konformitätsbewertungs-verfahren durchzuführen, eine EU-Konformitätserklärung auszustellen und die CE-Kennzeichnung anzubringen.
Ein wesentliches Hilfsmittel zur praktischen Durchführung dieser Verpflichtungen für Niederspannungs - Schaltgerätekombinationen stellt die Normenserie EN 61439 dar. Auch sind zu den Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit in EN 61439-1 ausführliche Angaben gemacht.
Für Installationsverteiler für die Bedienung durch Laien stehen ab der Veröffentlichung von EN 61439-3 für die Durchführung des EU-Konformitätsbewertungsverfahrens in der Norm festgelegte Methoden zur Verfügung, die, ohne zwingend auf aufwendige Prüfungen in Testlaboratorien angewiesen zu sein, zu den erforderlichen Nachweisen führen. (Achtung: Dies gilt nicht für alle Schaltgerätekombinationen, deren Anforderungen in den anderen Teilen von EN 61439 enthalten sind!)
Damit wird es dem Hersteller auch möglich, verschiedene Ausführungen von Niederspannungs - Schaltgerätekombinationen („Bestückungsvarianten“) ohne großen labortechnischen Aufwand hinsichtlich EU-Konformität zu bewerten.
Weitere Informationen zur EN 61439 gibt es auch in der Kurzfassung einer meiner Vorträge vom Herbst 2013. Download (1 MB)
Autor: Alfred Mörx, diam-consult, 1110 Wien; E-Mail: